Das Pflanzengesundheitsobservatorium der Region Apulien – mit ein Rundschreiben vom 15. April, kündigte dies an, um die Ausbreitung einzudämmen und zu bekämpfen Xylella fastidiosa, muss durchgeführt werden bis 5. Mai 2024 le Oberflächenbearbeitung des Landes, d. h. Pflügen, Fräsen, Eggen oder Häckseln, um die Jungpopulation des Xylella-Überträgers zu reduzieren (Spucker).
Der aktuelle Klimatrend hat antizipiert den Lebenszyklus des Trägers, der derzeit bei liegt 4. Jugendstadium: ein optimaler Zeitpunkt, um in die mechanische Bodenbearbeitung einzugreifen. Die Bewirtschaftung des Grundstücks im gesamten Gemeindegebiet ist verpflichtend Noci, Putignano, Sammichele di Bari, Turi, Villa Castelli, Ostuni, Crispiano, Ginosa, Gioia del Colle, Laterza, Locorotondo, Martina Franca, Mottola, Alberobello, Casamassima, Castellana Grotte, Castellaneta, Ceglie Messapica, Cisternino und Conversano.
Auch auf dem gesamten Land ist die Bodenbearbeitung Pflicht Santeramo in Colle, wo ein Ausbruch von Xylella fastidiosa, Unterart Multiplex st26, an zwei Mandelbäumen festgestellt wurde.
Die agronomischen Praktiken müssen von den Eigentümern und Verwaltern landwirtschaftlicher Flächen sowie zuständigen öffentlichen und privaten Einrichtungen durchgeführt werden, auch auf nicht bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen, in öffentlichen Grünflächen, Straßenrändern, Kanälen und Staatsflächen. Eventuelle Verlängerungen im Falle extremer Wetterbedingungen, die eine Landbearbeitung undurchführbar machen, werden von der Beobachtungsstelle mitgeteilt.