Modernisierung der Mühlen, hier ist der Entwurf des Erlasses

So werden die 100 Millionen verteilt, kurze Zeit für Ausschreibungen
Wirtschaft
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Die Oliven-News kann den Entwurf des Dekrets des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährungssouveränität vorwegnehmen Beihilferegelung für die Umstrukturierung von Mühlen (100 Millionen Euro die vorgesehenen Ressourcen), die heute in der Konferenz der Regionen (Kommission für Agrarpolitik) erörtert werden. Hier sind die Highlights.
BEGÜNSTIGTE – Die Unterstützung richtet sich an Bauernhöfe und agroindustrielle Unternehmen, Besitzer von Ölmühlen, die die Gewinnung von nativem Olivenöl extra durchführen, registriert im Olivenölportal des Nationalen Agrarinformationssystems (SIAN), gemäß den Bestimmungen der Ministeriumserlasse Nr. 8077/2009 und Nr. 16059/2013, die das elektronische Öl-Lade-/Entladeregister erstellt haben.
Mittelzuweisung – In absteigender Reihenfolge werden die 100 Millionen Euro auf die Regionen aufgeteilt: Apulien 27.4 Millionen, Kalabrien 16.5, Sizilien 12.6, Toskana 8.3, Kampanien 6.4, Latium 5.8, Abruzzen 5.1, Umbrien 3.7, Sardinien 2.8, Marken 2.4, Basilikata 2.3. Ligurien 2.1, Molise 1.6. Unter einer Million Euro Venetien (915 Tausend), Emilia-Romagna (657 Tausend), Lombardei (428 Tausend), Friaul-Julisch Venetien (176 Tausend) und die Provinz Trient (112 Tausend). Für das Piemont und das Aostatal sind keine Mittel vorgesehen.
BEITRAG - Die öffentliche Förderung erfolgt in Form eines Kapitalzuschusses. Der anwendbare Beitragssatz, der von den Regionen und der Autonomen Provinz Trient festgelegt wird, darf nicht höher sein 50 % der Höhe der Investitionskosten berechtigt in Weniger entwickelte Regionen und das 40 % in den anderen Regionen. Es wird möglich sein, eines zu liefern finanzieller Vorschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben auf der Grundlage eines spezifischen Antrags des Begünstigten zusammen mit einer geeigneten Garantie.
ART DER ZUR FÖRDERUNG ZUGELASSENEN MASCHINEN - Bei den Projekten handelt es sich ausschließlich um Investitionen, die auf den Ersatz und die Modernisierung der veraltetsten Ölmühlensysteme abzielenEinführung von „2- oder 3-Phasen“-Mahl- und Extraktionssystemen. Nachfolgend finden Sie die Liste der förderfähigen Vorhaben:
– Ersatz von Hammerbrechern durch Scheiben- und Messerbrecher, Entkerner und Brecher, die eine „differenzierte“ Zerkleinerung der Bestandteile der Früchte bewirken, einschließlich des Ersatzes traditioneller Knetmaschinen und Silos;
– Ersatz/technologische Modernisierung traditioneller Silos durch Öllagersysteme in kontrollierter Atmosphäre unter Verwendung von Inertgasen;
– Ersatz von Dekantern ohne Vertikalabscheider durch Dekanter, die an den Vertikalabscheider gekoppelt sind (einschließlich des Vertikalabscheiders);
– Ersatz von Filtersystemen durch effizientere Filtersysteme, d. h. durch Systeme, die bei gleichen Ausgangs- und Endbedingungen des Produkts eine geringere Menge an Filtermaterial benötigen;
– Ersatz herkömmlicher Knetmaschinen durch kontinuierliche/begrenzte Knetmaschinen oder Hochvakuum-Knetmaschinen;
– Ersatz der mit Brennstoffen aus nicht erneuerbaren Energiequellen betriebenen Ölmühlen-Wärmekraftwerke durch Trester-Wärmekraftwerke, die ausschließlich für die Anlage bestimmt sind, die einer technologischen Modernisierung unterliegt;
– Ersatz von Dreiphasen-Extraktionsanlagen durch neue Zweiphasenanlagen oder alternativ durch Dreiphasenanlagen mit geringer Verdünnung;
– Kauf von Ultraschalltechnologien zur Behandlung von Olivenpasten und PEF-Technologien (Pulsed Electric Field) zur Behandlung von Olivenpasten;
– Kauf von Wärmetauschern mit hoher Energieeffizienz für den Wärmeaustausch zur schnellen Thermokonditionierung der Olivenpaste beim Nachpressen;
– Kauf von Systemen zur Aufwertung von Sekundärprodukten durch die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (für die menschliche oder tierzüchterische Ernährung) aus Pflanzenwässern mit innovativen Technologien wie Membrankonzentration, Sprühtrocknung und Gefriertrocknung;
– Kauf von Oliventrester-Entkernern; Kauf von Computersystemen der Extraktionsanlage zur Kontrolle des Energieverbrauchs pro produziertem Kilogramm und zur Rückverfolgbarkeit der Öle.
ZEITEN – Enge Fristen unter Einhaltung der mit dem Pnrr verbundenen Verfahren. Daher von März 30 2023 die entsprechenden Bekanntmachungen müssen von den Regionen veröffentlicht werden. Die Frist für die Einholung von Förderanträgen beträgt Juni 30 2023. Durch die 30 November Immer des laufenden Jahres müssen die Auswahl der förderfähigen Anträge und die Erstellung von Rankings (Liste der förderfähigen Projekte) sowie die Kommunikation an die Begünstigten mit Angabe der Bedingungen für die Finanzierung und Umsetzung der Initiative abgeschlossen sein. Von Dezember 31 2025 Die Investitionen müssen mit der entsprechenden Vorlage des Antrags auf Zahlung des Restbetrags durch die Begünstigten abgeschlossen werden. Von 31 Mai 2026 Der Restbeitrag ist an alle Begünstigten zu entrichten.

Stichworte: 100 Mio., Francoi, als Beweismittel

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