Während wir auf die Veröffentlichung regionaler Ausschreibungen warten, hat die Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft veröffentlichte die dritter FAQ-Block in Bezug auf Anreize für Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor im Zusammenhang mit der Teilmaßnahme „Modernisierung von Ölmühlen“. In diesem neuen Block geht es unter anderem um die Frage der Kumulierung staatlicher Beihilfen in den verschiedenen zulässigen Formen.
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Bekanntermaßen erlaubt der Ministerialerlass in der nach grünem Licht aus Brüssel geänderten Fassung den Regionen und autonomen Provinzen, ihre jeweiligen Ausschreibungen mit a durchzuführen öffentliche Unterstützung von 65 % der förderfähigen Kosten, ankommen um‚80% für Investitionen von Giovani agricoltori.
In diesem Zusammenhang erinnern wir Sie an den im Dekret festgelegten Zeitplan:
• bis 31. Oktober 2023 – Veröffentlichung regionaler Bekanntmachungen;
• innerhalb der 15 Januar 2024 – Frist für die Einholung von Förderanträgen;
• innerhalb der 30 April 2024 – Auswahl der förderfähigen Anträge und Erstellung des Rankings (Liste der förderfähigen Projekte) und Mitteilung an die Begünstigten unter Angabe der Bedingungen für die Finanzierung und Umsetzung der Initiative;
• bis 10. Mai 2024 – Übermittlung des Ergebnisses der Auswahl der Bewerbungen und der Erstellung der Rangliste durch die Regionen und autonomen Provinzen an das Landwirtschaftsministerium unter Angabe der Beträge, die über die für die Zahlung aller zugelassenen Begünstigten erforderlichen Beträge hinausgehen der anschließenden Neuzuweisung von Ressourcen durch das Ministerium in Umsetzung der Bestimmungen von Abschnitt I Punkt 1;
• bis 20. Mai 2024 – Umverteilung der im vorherigen Punkt genannten überschüssigen Mittel durch das Ministerium gemäß den Bestimmungen der Punkte 2) und 3) von Abschnitt I;
• innerhalb der 31 Januar 2026 – Abschluss der Investitionen und Einreichung des Antrags auf Zahlung des Restbetrags durch die Begünstigten;
• bis 31. Mai 2026 – Zahlung des Schlussbeitrags an alle Begünstigten.